Projektablauf

Wie sieht ein Projektablauf aus?

Das Projektauswahlgremium erteilt mit einer positiven Vorprüfung dem LAG-Management den Arbeitsauftrag, das Projekt bei der weiteren Ausarbeitung zu unterstützen, und als Schnittstelle zwischen den ProjektträgerInnen und den unterschiedlichen Behördenstellen zu fungieren. Die Empfehlungen der Vorprüfung werden den ProjektträgerInnen durch das LAG-Management zur Kenntnis gebracht.Eine Projektidee, Förderanfrage oder ein Förderantrag kommt zum LAG-Management zur Erstberatung. Das LAG-Management legt dem Projektauswahlgremium (kurz PAG) die Projektidee zur Vorprüfung vor. Diese Prüfung hat noch keinen rechtlichen Entscheidungswert und ist freiwillig. Sie dient jedoch den ProjektträgerInnen als Unterstützung. Hauptfokus liegt bei dieser Vorabklärung darauf, ob das Projekt der LES entspricht oder nicht. Hiermit kann für alle Beteiligten gleich zu Beginn Klarheit über die weitere Ausarbeitung des Projektes geschaffen werden. Hierzu liefert die Vorprüfung auch Empfehlungen zur weiteren Ausarbeitung des Projektes. Beispiele dafür sind Empfehlungen für KooperationspartnerInnen, zu Anpassungen des Projektrahmens oder zu möglichen behördlichen Vorlagen und notwendigen Unterlagen, die mit dem Projektantrag einzureichen sind. Für Kleinprojekte ist ein vereinfachtes Auswahlverfahren vorgesehen. Bei Kleinprojekten entfällt das Element der Vorprüfung. Nach positiver Vorprüfung wird das Projekt konkretisiert und der Förderantrag ausgearbeitet. Sollte der Förderantrag bereits vorhanden sein, so wird dieser nach Bedarf angepasst. Der vollständige Förderantrag kommt nun in das Projektauswahlgremium zur Diskussion und Bewertung nach festgelegten Auswahlkriterien. Die Projekte werden entweder durch das LAG-Management oder durch den/die ProjektwerberIn selbst (bei umfassenderen Projekten) kurz präsentiert. Danach beraten sich die Mitglieder des PAGs und geben dann jeweils anonym ihre Bewertungen (-1 bis 2 Punkte je Kriterium) auf einem standardisierten Bewertungsbogen ab. Aus den einzelnen Bewertungen werden anschließend die Mittelwerte errechnet. Insgesamt kann jedes Projekt maximal 30 Punkte erreichen. Zur positiven Beurteilung durch das PAG sind mind. 12 Punkte notwendig. Zudem ist die Einhaltung der erforderlichen Quoten nach Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Frauenanteil von mind. 1/3, Anteil Zivilgesellschaft von >50 %) notwendig. Sollten diese bei der Abstimmung nicht erfüllt werden, so sind die notwendigen Bewertungen durch fehlende Mitglieder des PAGs nachzuholen. Das endgültige Ergebnis wird auf einem Blatt zusammengefasst und vom Vorsitzenden des PAGs unterfertigt. Die Entscheidung des PAGs wird der LEADER-verantwortlichen Landesstelle (LVL) sowie den ProjektträgerInnen mittels des zusammenfassenden Beurteilungsblattes weitergeleitet. Wichtig ist hier zu beachten, dass diese Entscheidung noch keine Förderzusage darstellt. Diese Bewilligung erfolgt erst im nächsten Schritt durch die LVL. Bei Projekten, in denen die LAG als Projektträger auftritt, wird das Projekt mit der bewilligenden Stelle inhaltlich begutachtet und abgesprochen, damit die fachliche Überkontrolle des Auswahlverfahrens durch die Bewilligende Stelle gewährleistet ist. Die Termine der PAG Sitzungen sind hier zu finden.
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