Die Lokale Aktionsgruppe (kurz: LAG) kümmert sich um alle inhaltlichen und administrativen Angelegenheiten des Vereins. Sie hat die Aufgabe, die Lokale Entwicklungsstrategie (kurz: LES), welche gemeinsam mit den BürgerInnen der Region erarbeitet wurde, umzusetzen.
Die Lokale Aktionsgruppe setzt sich aus dem LAG-Management, dem Vorstand und dem Projektauswahlgremium zusammen.
Welche Aufgaben hat das LAG-Management?
- Zentrale Anlaufstelle für Projektideen in der Region
- Projektberatung und -begleitung:
Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten bis hin zum Abschluss eines Projekts durch förderrechtliche Informationen, Erfahrungswissen und fachliches Know-How. - Laufende Unterstützung bei der administrativen Abwicklung der LEADER-Förderung (Unterstützung bei der Förderantragstellung und der Projektabrechnung)
- Schnittstelle zwischen den BürgerInnen/FörderwerberInnen, der lokalen Aktionsgruppe und der LEADER-verantwortlichen Landesstelle des Landes OÖ
- Umsetzung eigener Projekte wie zum Beispiel die Gemeinschaftspraxis, das Alltagsradfahrnetz Vöckla-Ager oder Land.macht.kreativ
- Laufende Kommunikation und Vernetzung mit verschiedenen AkteurInnen der Regionalentwicklung (Gemeinden, Vereine, Verbände, Interessensvertretungen, Land OÖ etc.)
- Schaffung von Kooperationen innerhalb der Gemeinden in der Region und darüber hinaus
- Öffentlichkeitsarbeit für die LEADER-Region
- Organisation von Veranstaltungen und Workshops
Welche Aufgaben hat der Vorstand und das Projektauswahlgremium?
Der Vorstand des Vereins bildet gleichzeitig das Projektauswahlgremium (kurz: PAG). Dieses ist verantwortlich für die transparente Auswahl der Projekte. Das Gremium besteht aus 19 Mitgliedern, das sich aus 9 politischen MandatarInnen und 10 VertreterInnen der Zivilgesellschaft zusammensetzt.
Vierteljährlich gibt es eine Projektauswahlgremium-Sitzung (kurz: PAG-Sitzung), in welcher Projekte anhand objektiver Bewertungskriterien ausgewählt werden. Formell werden die Projekte vom Land OÖ als LEADER-verantwortliche Landesstelle anschließend geprüft und genehmigt.
Die Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen sind in den Statuten und der Geschäftsordnung des Vereins geregelt.