Wie sind die Fördersätze für unsere Projekte?
In der Region Vöckla-Ager gelten für LEADER-Projekte folgende Fördersätze: Für direkt wertschöpfende Maßnahmen: 40 % für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes Für indirekt wertschöpfende Maßnahmen: 60 % für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes Für Projekte zu den Themen Lebenslanges Lernen, Jugend, Gender und Inklusion: 80 % für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; nicht für investive Maßnahmen Für Kleinprojekte lt. Richtlinie: 80 % für Projekte bis max. € 5.700,-; Mindestprojektvolumen € 1.000,- Für interregionale oder transnationale Kooperationsprojekte: 80 % für Anbahnungsprojekte; die Umsetzung der Projekte wird mit den jeweils passenden o.a. Fördersätzen gefördert Weiters ist bei der Festlegung der Fördersätze folgenden zu beachten:- Voraussetzung für eine Förderung ist die positive Bewertung durch das PAG. Die Förderhöhe wird auf dem zusammenfassenden Ergebnisblatt der PAG Entscheidung vermerkt.
- Es wird zwischen wertschöpfenden und nicht wertschöpfenden Projekten unterschieden.
- Die Festlegung der Förderhöhe kann sich auch auf Teilbereiche des Projektes beschränken, wenn z. B. bestimmte Leistungen von einer anderen Förderstelle außerhalb von LEADER gefördert werden könnten oder dem PAG nicht sinnvoll erscheinen.
- Die Bestimmungen des Beihilfenrechts sind auf jeden Fall einzuhalten.
- Die allgemeinen Bestimmungen der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sind einzuhalten. Sofern ein in LEADER beantragtes Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“, der Landesrichtlinie zu LE 14-20 oder direkt aus dem Programm für ländliche Entwicklung) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewendet.