Im Rahmen einer Förderungsaktion von Bund und Privatwirtschaft wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen (Fahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-In-Hybrid-Antriebe) für den privaten Einsatz unterstützt.
Die Förderung beträgt:
- 1.500 € pro Fahrzeug für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bzw.
- 750 € pro Fahrzeug für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge sowie Range Extender und Reichweitenverlängerer
- 500 € pro E-Motorrad
- 350 € pro E-Moped
- 200 € pro (E-)Transportrad
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt bei gleichzeitigem Kauf eines E-PKWs:
- 200 € für ein intelligentes Ladekabel oder
- 200 € für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
- 600 € für eine Wallbox in einem Mehrparteienhaus
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ des Bundes aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
Voraussetzung für den Erhalt er Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in Höhe der Förderung (d.h. 1.500 € bzw. 750 € bzw. 500 € bzw. 350 € bzw. 200 € netto) gewährt wird. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.
Ab 01.03.2019 sin die Online-Registrierung und die formelle Einreichung von Förderungsanträgen bis längstens 31.12.2020 möglich.
Nähere Informationen finden Sie hier!