Förderaktion E-Mobilität 2019-2020

Im Rahmen einer Förderungsaktion von Bund und Privatwirtschaft wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen (Fahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-In-Hybrid-Antriebe) für den privaten Einsatz unterstützt.

Die Förderung beträgt:

  • 1.500 € pro Fahrzeug für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bzw.
  • 750 € pro Fahrzeug für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge sowie Range Extender und Reichweitenverlängerer
  • 500 € pro E-Motorrad
  • 350 € pro E-Moped
  • 200 € pro (E-)Transportrad

Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt bei gleichzeitigem Kauf eines E-PKWs:

  • 200 € für ein intelligentes Ladekabel oder
  • 200 € für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
  • 600 € für eine Wallbox in einem Mehrparteienhaus

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • “E-Mobilitätsbonusanteil” der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.
  • “E-Mobilitätsbonusanteil” des Bundes aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

Voraussetzung für den Erhalt er Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in Höhe der Förderung (d.h. 1.500 € bzw. 750 € bzw. 500 € bzw. 350 € bzw. 200 € netto) gewährt wird. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext “E-Mobilitätsbonus” in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.

Ab 01.03.2019 sin die Online-Registrierung und die formelle Einreichung von Förderungsanträgen bis längstens 31.12.2020 möglich.

Nähere Informationen finden Sie hier!

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