Neue Förderung für Photovoltaik-Stromspeicher
nur für Klima- und Energie-Modellregionen!
Einreichfrist 28.02.2020
Neben neu installierten Photovoltaik-Anlagen werden erstmals auch Stromspeicher gefördert. Speicher können sowohl in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen, aber auch als Nachrüstung eingereicht werden. Der Einbau von gebrauchten Photovoltaik-Anlagen sowie gebrauchten Stromspeichern wird nicht gefördert.
Förderfähige Standorte sind
- Sozialeinrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Vereinsgebäude
- öffentliche Gebäude
- öffentliche Infrastruktur
Zur Zielgruppe zählen daher Gemeinden, öffentliche Institutionen und gemeindeeigene Betriebe, sowie Vereine, Verbände und Genossenschaften. Aber auch (landwirtschaftliche) Klein- bis Mittelbetriebe in aktiven Klima- und Energie-Modellregionen können die Förderung in Anspruch nehmen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Sabine Watzlik unter info@kemva.at oder 0660/7420691.