Projektauswahlkriterien

Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

Die Kriterien der Projektauswahl wurden laute dem Bundesprogramm für ländliche Entwicklung erarbeitet. Es werden 2 Arten von Kriterien unterschieden:

Formelle Kriterien
  • Trägt maßgeblich zur Zielerreichung der LES bei.
  • Leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans.
  • Regelungen zur Kostenplausibilisierung, Vergaberecht udgl. werden eingehalten.
  • Beurteilung der fachlichen Qualität liegt vor.
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Projekts ist gegeben (bei wertschöpfenden Projekten)
  • Kostenkalkulation ist plausibel
  • Finanzierung des Projektes ist gewährleistet

Die formellen Kriterien müssen alle mit JA beantwortet sein, das LAG-Management unterstützt die ProjektträgerInnen bei der Erfüllung dieser Kriterien. Ausnahme bildet hier die Irrelevanz etwaiger Kriterien, wie zum Beispiel die Wirtschaftlichkeitsrechnung bei nicht wertschöpfenden Projekten. Da diese Kriterien keine aktive Bewertung zulassen, sondern durch Vorlage diverser Unterlagen beantwortet werden, werden diese bereits durch das LAG-Management in die einzelnen Bewertungsbögen der PAG Mitglieder eingetragen.

Qualitative Kriterien

Auf den qualitativen Kriterien liegt der Hauptfokus bei der Bewertung durch das Projektauswahlgremium. Zusätzlich zu der Beurteilung der unterschiedlichen Aspekte der Nachhaltigkeit, Kooperation und der Verbindung mehrerer Sektoren, Innovation, Gleichstellungsorientierung, kann das Projektauswahlgremium auch noch weitere Empfehlungen an die ProjektträgerInnen einbringen.

Die detaillierten Kriterien sind im Projektauswahlkriterien_2017_End zu finden.

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